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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXPANDION Immobilienconsulting GmbH

Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der EXPANDION Immobilienconsulting GmbH sowie die sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die EXPANDION Immobilienconsulting GmbH betrachtet das Geschäftsverhältnis zu ihren Kunden als Vertrauensverhältnis. Unsere Aufträge erledigen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die EXPANDION Immobilienconsulting GmbH berät Ihre Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Auch in den Fällen, in denen die EXPANDION Immobilienconsulting GmbH für mehr als einen Vertragspartner tätig ist, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. 

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

3. Entstehung des Provisionsanspruches  

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen, als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, sofern dies durch den Auftraggeber hätte verhindert werden können. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Die Provision ist ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungserteilung zahlbar. 

5. Provision

Für die Tätigkeit von EXPANDION Immobilienconsulting GmbH gelten die folgenden Provisionssätze. Die Provisionen verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

5.1. Miete

Bei einer Vermietung erfolgt die Berechnung der Provisionshöhe nach folgenden Grundsätzen:

  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit bis 5 Jahren beträgt die Provisionshöhe 3 Nettokaltmieten. 
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 5 oder mehr Jahren beträgt die Provisionshöhe 4 Nettokaltmieten.

  • Falls eine Staffelmiete vereinbart wird ist für die Berechnung der Provision deren durchschnittlicher monatlicher Betrag während der gesamten Festlaufzeit des Vertrages maßgebend. Zeitlich begrenzte Reduzierungen der Miete bzw. Pacht einschließlich miet- bzw. pachtfreier Zeiten sowie Baukosten-, Umzugszuschüsse und/oder sonstige Incentives oder Nachlässe bleiben bei der Berechnung der Provisionshöhe unberücksichtigt. Sofern dem Mieter Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit – auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist- eingeräumt werden, so erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete.

5.2 Kauf

Unsere Provision beträgt bei Grundstückskäufen (unbebaut oder bebaut), falls nicht individuell vereinbart, 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Auftraggeber an EXPANDION Immobilienconsulting GmbH zu zahlen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswertes wie 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Käufer an EXPANDION Immobilienconsulting GmbH zu zahlen. 

5.3 An- und Vorkaufsrecht

Bei An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an EXPANDION Immobilienconsulting GmbH zu zahlen. Die Berechnung basiert auf Basis des Gesamtkaufpreises einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen. 

6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

7. Vertragsverhandlungen und -abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. 

8. Beendigung des Auftrages 

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. 

9. Werbung 

Der Kunde ist mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung und Übermittlung von Werbung einverstanden. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

10. Energieausweis gemäß EnEV

 Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens mit Auftragserteilung an EXPANDION Immobilienconsulting GmbH, einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollte der Auftraggeber den Ausweis nicht vorlegen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen dritter frei.

11. Kundenidentifikation 

Dem Kunden ist bekannt, dass EXPANDION Immobilienconsulting GmbH nach dem Geldwäschegesetz (GwG) insbesondere zur Identifikation der Kunden verpflichtet ist. Der Kunde stellt EXPANDION Immobilienconsulting GmbH dafür alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

12. Anwendbares Recht  

 Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Velbert.

14. Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

   

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